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Heilerziehungspfleger/in

Sie haben Interesse an der Arbeit mit und für Menschen mit Behinderungen?
Wir bieten Ihnen eine interessante Ausbildung! Während der ersten beiden Ausbildungsjahre lernen Sie in unserer Fachschule am Standort Kyritzschule die berufsbezogenen theoretischen Grundlagen für Ihre spätere Arbeit. Praxiserfahrung erhalten Sie während dieser Zeit während eines je sechswöchigen Praktikums.
Während des 3. Ausbildungsabschnitt arbeiten Sie in einer Praxisstelle und werden zusätzlich von uns Schule betreut. In der Regel findet außerdem einmal wöchentlich ein praxisbegleitender Unterricht an der Schule statt. Dieser Ausbildungsabschnitt wird entlohnt.
Das Arbeitsfeld eines Heilerziehungspflegers ist vielfältig und umfasst u.a. die Bereiche:

  • Kitas
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
  • Ambulante Dienste
  • Förderschulen

Ziele

Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen für Menschen mit Behinderungen wie z.B. der Behindertenhilfe, Schulen für Lernhilfe, integrative Tagesstätten, Heimen und auch im ambulanten Bereich als Heilerziehungspfleger/in selbständig und verantwortlich tätig zu sein. Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung 

Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger

zu führen. Zusätzlich kann die Fachhochschulreife erworben werden.

Dauer und Gliederung der Ausbildung

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Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren an der Fachschule für Sozialwirtschaft und ein anschließendes Berufspraktikum von einem Jahr, das in sozialpflegerischen Einrichtungen abgeleistet wird, wie Integrativ-Kitas, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, ambulante Dienste oder Förderschulen.

 Die überwiegend fachtheoretische Ausbildung wird mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen. Das Berufspraktikum wird mit einer methodischen Prüfung (Kolloquium) abgeschlossen.

Voraussetzungen
  • Mittlere Reife
  • Ausbildung als Sozialassistent/in oder
  • einen Abschluss sozial-, pflegerische oder rehabilitative Berufsausbildung (mind. 2 Jahre) oder
  • 3-jährige berufliche Tätigkeit und eine bestandene Feststsellungsprüfung.
Ausbildungsinhalte:

Die Ausbildung umfasst die in der Rahmenstundentafel aufgeführten Lernbereiche einschließlich fachpraktischer Ausbildung, Wahlpflicht- und Wahlfächer. Sie erfolgt nach Rahmenlehrplänen. Dem Ausbildungsziel entspricht vorwiegend themenzentriertes, fächerübergreifendes und praxisbezogenes Arbeiten. Projekt- und handlungsorientierte Lehr- und Lernansätze stehen im Vordergrund. Um auf die Übernahme von Erziehungsverantwortung vorzubereiten, geht es in der, die Erfahrungen, Interessen und Einstellungen der Studierenden aufgreifenden Ausbildung neben der Vermittlung von Fachwissen auch um persönliche Entwicklung, die Herausbildung kommunikativer Kompetenz und um berufliche Rollen- und Identitätsfindung. 



Berufsbezogener Lernbereich

Sozialwissenschaftliche Grundlagen (6WS)
Pflegerische, ernährungswissenschaftliche und Medizinische Grundlagen (7WS)
Konzepte und Methoden sozialpflegerischen und medizinischen Handels (4WS)
Organisation (Informationstechnik/Verwaltung (2WS)
Berufs- und Sozialrecht/Berufskunde (2WS)

Fachhochschulreife

Ab Schuljahr 2003/04 wird mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule die Fachhochschulreife nur noch dann zuerkannt, wenn Studierende am Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife teilgenommen und die entsprechende Zusatzprüfung bestanden haben. Zusatzunterricht wird in Mathematik (3 Stunden pro Woche) erteilt.
Die Teilnahme am Zusatzunterricht setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung voraus. Prüfungsgrundlage ist der Wissensstand von Klasse 10 der zum Mittleren Abschluss führenden Schulen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Erzieherausbildung besteht die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Zusatzprüfung für Externe zu erwerben.




Bewerbungsverfahren


  1. Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialpädagogik setzt voraus:
  2. Zeugnis des Mittleren Abschlusses oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis. In Zweifelsfällen entscheidet das Staatliche Schulamt über die Gleichwertigkeit.
  3. Einen Berufsabschluss als Staatlich geprüfte Sozialassistentin als Staatlich geprüfter Sozialassistent oder den Abschluss einer einschlägigen anerkannten Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer oder die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis einer gleichwertigen beruflichen Vorbildung.
  4. Den Nachweis der gesundheitlichen Eignung für den Beruf des Heilerziehungspflegers/Heilerziehungspflegerin.
  5. Die Zulassung zur Feststellungsprüfung setzt den Nachweis einer Berufstätigkeit von drei Jahren und von sozialpädagogischer Erfahrung voraus. Hierauf sind anzurechnen:
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung
  • erzieherische und pflegerische Tätigkeit in der Familie bis zu einer Dauer von zwei Jahren
  • ein studienqualifizierender Abschluss in der Sekundarstufe II bis zu einer Dauer von zwei Jahren (FHR, Abitur)
  • förderliche Studienleistungen an Fachhochschulen und Hochschulen
  • die Ableistung eines sozialen Jahres im Sinne des Gesetzes zur Förderung des freiwilligen sozialen Jahres
  • der Grundwehrdienst oder der Zivildienst
  • ein Auslandsaufenthalt als Au-Pair bis zur Dauer von zwölf Monaten.
  • Einschlägige Berufstätigkeit. Bestandteil der Feststellungsprüfung ist ein Gespräch über die sozialpädagogischen Erfahrungen..

Antrag

Die Zulassung zur Ausbildung ist bei der Leiterin der Fachschule für Sozialwirtschaft jeweils bis zum 31.3. schriftlich zu beantragen (Anmeldeschluß). 

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein Meldebogen (siehe downloads)
  • ein lückenloser Lebenslauf in tabellarischer Form, aus dem der Bildungsgang hervorgeht
  • ein Lichtbild neuesten Datums (am Lebenslauf befestigt)
  • die Zeugnisse, Beurteilungen und Bescheinigungen über die oben unter Nr. 1. und 2. geforderten Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse, Praktika und beruflichen Tätigkeiten. Zeugnisse, Beurteilungen und Bescheinigungen müssen in amtlich beglaubigter Abschrift oder Kopie vorgelegt werden
  • aus den Bescheinigungen über die berufliche Tätigkeit sollen Art und Dauer der einzelnen Tätigkeiten sowie die wöchentliche Arbeitszeit hervorgehen
  • wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung Schulbesuch, Praktika, berufliche Ausbildungen und Tätigkeiten noch nicht abgeschlossen sind, ist zunächst die Vorlage von
  • Halbjahreszeugnissen und Zwischen- bzw. vorläufigen Bescheinigungen/Beurteilungen erforderlich
  • Abschlusszeugnisse und abschließende Bescheinigungen/Beurteilungen sind spätestens bei Aufnahme der Ausbildung nachzureichen
  • gegebenenfalls Bescheinigungen über Art und Dauer sozialpädagogischer und pflegerischer Erfahrungen
  • ein ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung oder eine schriftliche Erklärung darüber, dass das ärztliche Zeugnis spätestens bei Aufnahme der Ausbildung vorgelegt wird (es darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als 2 Monate sein)
  • eine schriftliche Erklärung (siehe downloads) der Bewerberin/des Bewerbers darüber, ob sie/er sich einem vorausgegangenen Auswahlverfahren an einer Fachschule für Sozialwirtschaft in Hessen unterzogen bzw. ob sie/er eine andere Fachschule für Sozialwirtschaft bereits besucht und die Abschlussprüfung abgelegt und nicht bestanden hat zwei adressierte und ausreichend frankierte Briefumschläge für Benachrichtigungen.
Auswahlverfahren:


Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Das Auswahlverfahren findet in der Regel am 2. Samstag im März statt. Zum Auswahlverfahren können nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die bis zum Ausbildungsbeginn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und den Zulassungsantrag formgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen jeweils bis zum 31. März (Datum des Eingangs) gestellt haben.



Grundlagen für die Auswahl sind:
eine Klausurarbeit und gegebenenfalls ein Kolloquium
gegebenenfalls der Nachweis über die Teilnahme an einem vorherigen Auswahlverfahren einer öffentlichen Fachschule für Sozialwirtschaft in Hessen
gegebenenfalls der Nachweis über das Vorliegen einer besonderen sozialen Situation.
Sofern nach Beendigung des Auswahlverfahrens noch Ausbildungsplätze frei sind, können Bewerbungen, die nach dem 31. März eingehen, berücksichtigt werden.
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung die Mittlere Reife noch nicht erworben wurde oder Praktika, berufliche Ausbildungen und Tätigkeiten usw. noch nicht abgeschlossen sind, erfolgt die Aufnahme unter dem Vorbehalt, dass der jeweilige Abschluss bis zum Eintritt in die Ausbildung nachgewiesen wird.



Die Aufnahme ist nicht möglich, wenn der Bewerber und die Bewerberin die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt bzw. nicht nachweisen kann oder
aus gesundheitlichen Gründen für den Beruf des Heilerzeihungspflegers/Heilerziehungspflegerin nicht geeignet ist oder
die Staatliche Abschlussprüfung an einer anderen Fachschule für Sozialpädagogik nicht bestanden hat.

Soweit freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, können Bewerberinnen und Bewerber in den zweiten Ausbildungsabschnitt aufgenommen werden, wenn sie die entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule für Sozialpädagogik erfüllen und sich einer Aufnahmeprüfung in den Pflichtfächern mit Erfolg unterzogen haben. Dem Aufnahmeantrag ist eine Erklärung über Art und Umfang der Vorbereitung für den zweiten Ausbildungsabschnitt beizufügen. 



Finanzierung



Für die Ausbildung an der Alice-Eleonoren-Schule wird kein Schulgeld erhoben. Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt 
Für persönliche Materialien, Literatur, Exkursionen, Projekte usw. sollte allerdings mit einem Betrag von ca. 25 Euro monatlich gerechnet werden. Im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt wird je eine Projektwoche mit außerschulischen Experten mit den Schwerpunkten Medien bzw. Naturwissenschaftliches Experimentieren / Naturkundliche Erfahrungen / Erlebnispädagogik durchgeführt. Kostenbeitrag jeweils: 50 Euro. Bei der Finanzplanung ist weiterhin zu berücksichtigen, dass während der Ausbildung eine Studienfahrt durchgeführt werden kann. Die Kosten können bis zu 250 Euro betragen.

 Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes können für den ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Weiterhin ist im Einzelfall eine Förderung der Ausbildung als berufliche Weiterbildung durch das Arbeitsamt möglich.



Das Berufspraktikum ist ein vergütungs- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Für Ausbildungsstellen in öffentlicher Trägerschaft bemisst sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes.


Kontakt:

Petra.Gerhard
petra.gerhard@darmstadt.de

Über unser Hauptsekretariat:
Kapellplatz 2
64283 Darmstadt
Tel.: 06151-132574
Fax: 06151-132576


Hier finden Sie das aktuelle Praxiskonzept als PDF zum Lesen oder als Download.
Praxiskonzept

Hier finden Sie das Praxiskonzept speziell für das 2. Praktikum. Praxiskonzept_2.Praktikum

Das folgende PDF enthält den Vordruck für den schriftlichen Arbeitszeitnachweis durch die Praxisstelle.
Arbeitszeitnachweis