Sie haben Interesse an der Arbeit mit und für Menschen mit Behinderungen?
Wir bieten Ihnen eine interessante Ausbildung! Während der ersten beiden Ausbildungsjahre lernen Sie in unserer Fachschule am Standort Kyritzschule die berufsbezogenen theoretischen Grundlagen für Ihre spätere Arbeit. Praxiserfahrung erhalten Sie während dieser Zeit während eines je sechswöchigen Praktikums.
Während des 3. Ausbildungsabschnitt arbeiten Sie in einer Praxisstelle und werden zusätzlich von uns Schule betreut. In der Regel findet außerdem einmal wöchentlich ein praxisbegleitender Unterricht an der Schule statt. Dieser Ausbildungsabschnitt wird entlohnt.
Das Arbeitsfeld eines Heilerziehungspflegers ist vielfältig und umfasst u.a. die Bereiche:
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in den unterschiedlichen Arbeitsbereichen für Menschen mit Behinderungen wie z.B. der Behindertenhilfe, Schulen für Lernhilfe, integrative Tagesstätten, Heimen und auch im ambulanten Bereich als Heilerziehungspfleger/in selbständig und verantwortlich tätig zu sein. Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin/Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger zu führen. Zusätzlich kann die Fachhochschulreife erworben werden.
Die Ausbildung dauert drei Jahre. Sie gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren an der Fachschule für Sozialwirtschaft und ein anschließendes Berufspraktikum von einem Jahr, das in sozialpflegerischen Einrichtungen abgeleistet wird, wie Integrativ-Kitas, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, ambulante Dienste oder Förderschulen. Die überwiegend fachtheoretische Ausbildung wird mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen. Das Berufspraktikum wird mit einer methodischen Prüfung (Kolloquium) abgeschlossen.
Die Ausbildung umfasst die in der Rahmenstundentafel aufgeführten Lernbereiche einschließlich fachpraktischer Ausbildung, Wahlpflicht- und Wahlfächer. Sie erfolgt nach Rahmenlehrplänen. Dem Ausbildungsziel entspricht vorwiegend themenzentriertes, fächerübergreifendes und praxisbezogenes Arbeiten. Projekt- und handlungsorientierte Lehr- und Lernansätze stehen im Vordergrund. Um auf die Übernahme von Erziehungsverantwortung vorzubereiten, geht es in der, die Erfahrungen, Interessen und Einstellungen der Studierenden aufgreifenden Ausbildung neben der Vermittlung von Fachwissen auch um persönliche Entwicklung, die Herausbildung kommunikativer Kompetenz und um berufliche Rollen- und Identitätsfindung.
Sozialwissenschaftliche Grundlagen (6WS)
Pflegerische, ernährungswissenschaftliche und Medizinische Grundlagen (7WS)
Konzepte und Methoden sozialpflegerischen und medizinischen Handels (4WS)
Organisation (Informationstechnik/Verwaltung (2WS)
Berufs- und Sozialrecht/Berufskunde (2WS)
Ab Schuljahr 2003/04 wird mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule die Fachhochschulreife nur noch dann zuerkannt, wenn Studierende am Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife teilgenommen und die entsprechende Zusatzprüfung bestanden haben. Zusatzunterricht wird in Mathematik (3 Stunden pro Woche) erteilt.
Die Teilnahme am Zusatzunterricht setzt die erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung voraus. Prüfungsgrundlage ist der Wissensstand von Klasse 10 der zum Mittleren Abschluss führenden Schulen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Erzieherausbildung besteht die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu einem späteren Zeitpunkt durch eine Zusatzprüfung für Externe zu erwerben.
Die Zulassung zur Ausbildung ist bei der Leiterin der Fachschule für Sozialwirtschaft jeweils bis zum 31.3. schriftlich zu beantragen (Anmeldeschluß).
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Das Auswahlverfahren findet in der Regel am 2. Samstag im März statt. Zum Auswahlverfahren können nur Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die bis zum Ausbildungsbeginn die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen und den Zulassungsantrag formgerecht mit allen erforderlichen Unterlagen jeweils bis zum 31. März (Datum des Eingangs) gestellt haben.
Grundlagen für die Auswahl sind:
eine Klausurarbeit und gegebenenfalls ein Kolloquium
gegebenenfalls der Nachweis über die Teilnahme an einem vorherigen Auswahlverfahren einer öffentlichen Fachschule für Sozialwirtschaft in Hessen
gegebenenfalls der Nachweis über das Vorliegen einer besonderen sozialen Situation.
Sofern nach Beendigung des Auswahlverfahrens noch Ausbildungsplätze frei sind, können Bewerbungen, die nach dem 31. März eingehen, berücksichtigt werden.
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung die Mittlere Reife noch nicht erworben wurde oder Praktika, berufliche Ausbildungen und Tätigkeiten usw. noch nicht abgeschlossen sind, erfolgt die Aufnahme unter dem Vorbehalt, dass der jeweilige Abschluss bis zum Eintritt in die Ausbildung nachgewiesen wird.
Die Aufnahme ist nicht möglich, wenn der Bewerber und die Bewerberin die Aufnahmevoraussetzungen nicht erfüllt bzw. nicht nachweisen kann oder
aus gesundheitlichen Gründen für den Beruf des Heilerzeihungspflegers/Heilerziehungspflegerin nicht geeignet ist oder
die Staatliche Abschlussprüfung an einer anderen Fachschule für Sozialpädagogik nicht bestanden hat.
Soweit freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, können Bewerberinnen und Bewerber in den zweiten Ausbildungsabschnitt aufgenommen werden, wenn sie die entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule für Sozialpädagogik erfüllen und sich einer Aufnahmeprüfung in den Pflichtfächern mit Erfolg unterzogen haben. Dem Aufnahmeantrag ist eine Erklärung über Art und Umfang der Vorbereitung für den zweiten Ausbildungsabschnitt beizufügen.
Für die Ausbildung an der Alice-Eleonoren-Schule wird kein Schulgeld erhoben. Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt Für persönliche Materialien, Literatur, Exkursionen, Projekte usw. sollte allerdings mit einem Betrag von ca. 25 Euro monatlich gerechnet werden. Im ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt wird je eine Projektwoche mit außerschulischen Experten mit den Schwerpunkten Medien bzw. Naturwissenschaftliches Experimentieren / Naturkundliche Erfahrungen / Erlebnispädagogik durchgeführt. Kostenbeitrag jeweils: 50 Euro. Bei der Finanzplanung ist weiterhin zu berücksichtigen, dass während der Ausbildung eine Studienfahrt durchgeführt werden kann. Die Kosten können bis zu 250 Euro betragen. Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes können für den ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG) beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden. Weiterhin ist im Einzelfall eine Förderung der Ausbildung als berufliche Weiterbildung durch das Arbeitsamt möglich.
Das Berufspraktikum ist ein vergütungs- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Für Ausbildungsstellen in öffentlicher Trägerschaft bemisst sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes.
Petra.Gerhard
petra.gerhard@darmstadt.de
Über unser Hauptsekretariat:
Kapellplatz 2
64283 Darmstadt
Tel.: 06151-132574
Fax: 06151-132576
Anmeldung Heilerziehungspflege
Flyer
Arbeitszeitnachweis
Meldebogen-HEP
Information-HEP
Hier finden Sie das Praxiskonzept speziell für das 2. Praktikum. Praxiskonzept_2.Praktikum
Das folgende PDF enthält den Vordruck für den schriftlichen Arbeitszeitnachweis durch die Praxisstelle.
Arbeitszeitnachweis