Drei Ausbildungsformen in Vollzeit, Teilzeit und PivA ermöglicht flexible Ausbildungszeiten mit hoher Praxisrelevanz.
Sie suchen eine qualifizierte Berufsausbildung mit sehr guten Berufsaussichten – dann sind Sie hier richtig.
Da der Fachkräftebedarf im sozialpädagogischen Bereich sehr stark steigt, sollen nach den Vorstellungen des Sozialministeriums an den hessischen Fachschulen für Sozialwesen mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik bis zu 3.000 Erzieher/innen zusätzlich ausgebildet werden.
Vertrauen Sie hier auf unsere jahrzehntelange Erfahrung in der Erzieherausbildung. Und profitieren Sie bei Ihrer Praktikums- und Stellensuche von unseren Kontakten zu regionalen Praxisstellen.
Ab dem 09.09.20 gibt es jeden Mittwoch zwischen 13:45-14:45 Uhr eine
telefonische Beratung für interessierte Bewerber*innen.
Individuell beraten wir Sie über die drei möglichen Ausbildungsformen in Vollzeit /VZ, Teilzeit/TZ oder PivA (Praxisintegrierte vergütete Ausbildung) und beantworten noch offene Fragen zu Abläufen, Voraussetzungen, Termine etc..
HKM_Flyer_ErzieherInnen
Mittwochs zwischen 13:45-14:45 Uhr
Telefon: 06151/1598019
Ansprechpartnerin: Juliane Roth
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung, in sozialpädagogischen Bereichen als Erzieherin oder als Erzieher selbständig und verantwortlich tätig zu sein. Wer die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen hat, ist berechtigt, die Berufsbezeichnung
Staatlich anerkannte Erzieherin/Staatlich anerkannter Erzieher
zu führen.
Zusätzlich kann die allgemeine Fachhochschulreife erworben werden.
Die Ausbildung dauert drei Jahre (VZ) bzw. bis zu vier Jahren (TZ). Sie gliedert sich in eine überwiegend fachtheoretische Ausbildung von zwei Jahren (Vollzeitform) bzw. drei Jahren (Teilzeitform) an der Fachschule für Sozialwesen, in die zwei sechswöchige Praktika integriert sind. Sie wird mit einer theoretischen Prüfung abgeschlossen. Die überwiegend fachtheoretische Ausbildung wird mit theoretischen Abschlußprüfungen abgeschlossen.
Im Anschluss an die fachtheoretische Ausbildung erfolgt ein Berufspraktikum von einem Jahr, das in sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet wird.
Das Berufspraktikum wird mit einem Kolloquium abgeschlossen.
Die Ausbildung erfolgt nach Rahmenlehrplänen. Dem Ausbildungsziel entspricht vorwiegend themenzentriertes, fächerübergreifendes und praxisbezogenes Arbeiten. Projekt- und handlungsorientierte Lehr- und Lernansätze stehen im Vordergrund. Um auf die Übernahme von Erziehungsverantwortung vorzubereiten, geht es in der Ausbildung neben der Vermittlung von Fachwissen auch um persönliche Weiterentwicklung. Dabei greifen wir die Erfahrungen, Interessen und Einstellungen der Studierenden auf.
Ab dem Schuljahr 2003/04 wird mit dem erfolgreichen Abschluss der Fachschule die Fachhochschulreife nur noch dann zuerkannt, wenn Studierende am Zusatzunterricht zur Erlangung der Fachhochschulreife teilgenommen und die entsprechende Zusatzprüfung bestanden haben. Zusatzunterricht wird in Mathematik (3 Stunden pro Woche) erteilt.
Die Ausbildung führt zur staatlichen Anerkennung als Erzieherin / Erzieher. Sie dauert drei Jahre und ist organisatorisch an die klassische duale Berufsausbildung angelehnt. Die Ausbildung umfasst praktische und theoretische Anteile. Der schulische Teil der Ausbildung findet an der Fachschule für Sozialwesen in der Fachrichtung Sozialpädagogik statt, der fachpraktische Teil der Ausbildung wird in selbst gewählten Einrichtungen absolviert (z.B. Kindertagesstätten, Krippen, Horte, …). Bei der PivA erfolgt die fachpraktische Ausbildung im Rahmen eines vergüteten Praktikumsverhältnisses.
Bewerber und Bewerberinnen müssen die Aufnahmebedingungen für die Fachschule für Sozialwesen erfüllen (s. Bewerbung).
Voraussetzung für die Ausbildung ist ein von der Fachschule genehmigter Ausbildungsvertrag der Studierenden mit einem Träger, der ihnen sowohl die festgelegte Vergütung als auch den Urlaubsanspruch gewährleistet. In den Schulferien findet kein theoretischer Unterricht statt, es sind daher fünf Tage pro Woche in Vollzeit in der gewählten Praxiseinrichtung zu arbeiten. Der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen.
Um den Anforderungen einer Breitbandausbildung gerecht zu werden, ist ein sechswöchiges Praktikum in einem anderen als dem gewählten Arbeitsfeld zu absolvieren. Hierfür werden die Studierenden vom Ausbildungsbetrieb freigestellt.
Die Anstellung in einer sozialpädagogischen Einrichtung wird auf der Basis von mit den Trägern geschlossenen Verträgen vergütet. Die Höhe der Vergütung orientiert sich an den Ausbildungstarifen im öffentlichen Dienst. Wir verweisen für genauere Auskünfte auf den kooperierenden Träger.
Die Gesamtdauer der Ausbildung beträgt drei Jahre und ist damit genauso lang wie die vollzeitschulische Ausbildung.
Die Ausbildung zur Erzieherin / zum Erzieher schließt mit einer Präsentationsprüfung, sowie schriftlichen und mündlichen Prüfungen am Ende des dritten Ausbildungsjahres ab.
Im Schuljahr 20/21 wird der Unterricht von Mittwoch bis Freitag stattfinden,
im zweiten und dritten Ausbildungsjahr Donnerstag und Freitag.
Es gilt der tarifliche Urlaubsanspruch und nicht die Schulferien. In den Schulferien findet kein theoretischer Unterricht statt, es sind daher fünf Tage pro Woche in Vollzeit in der gewählten Praxiseinrichtung zu arbeiten. Der Urlaub ist in den Schulferien zu nehmen.
Erforderlich ist die Anmeldung an der Schule, dort wird überprüft, ob die Zugangsvoraussetzungen erfüllt sind und es wird das
Feststellungs- und Auswahlverfahren durchgeführt.Erforderlich ist auch eine Vereinbarung mit einem mit der Schule kooperierenden Träger, der einen vergüteten Ausbildungsplatz bereitstellt und die Finanzierung gewährleistet. Eine Liste der Träger, die derzeit noch Bewerbungen für die PivA annehmen, finden Sie im Anschluss
Außer der veränderten Unterrichtsorganisation unterscheidet sich die PivA nicht von der vollschulischen Ausbildung. Das heißt, sowohl Unterrichtsinhalte als auch der durch den Lehrplan vorgegebene Umfang sind identisch. Die wöchentliche Arbeitszeit enschließlich der Schulzeit umfasst 39 Stunden.
AWO Kreisverband Darmstadt
Kontakt: willkommen-im-team@awo-darmstadt.de
Ansprechpartnerin: Frau Barbara Lücke
Frankfurter Str. 14, 64293 Darmstadt
AWO Landkreis Darmstadt-Dieburg
Kontakt:bewerbung@awo-family.de
Ansprechpartnerin: Frau Silke Naue (Personalreferentin)
Tel. 06154/5108802
Stadt Griesheim
Kontakt: Karriere-/ Bewerbungsportal: Karriere.griesheim.de
Magistrat der Stadt Ober-Ramstadt
Kontakt: magistrat@ober-ramstadt.de
Darmstädter Str. 29, 64372 Ober-Ramstadt
Impuls Soziales Management GmbH&Co.KG
Kontakt:Kita Die wilden Hummeln DTAG
Magistrat der Stadt Zwingenberg
Personsalabteilung
Untergasse 16
64673 Zingenberg
E-Mail: personal@zwingenberg.de
Die Aufnahme in die Fachschule für Sozialwesen mit der Fachrichtung Sozialpädagogik setzt voraus:
Voraussetzung für die Zulassung zur Feststellungsprüfung ist eine gleichwertige berufliche Vorbildung. Diese kann nachgewiesen werden durch:
Die jeweilige einschlägige Vollzeitberufstätigkeit oder das jeweils entsprechende Vollzeitpraktikum ist in sozialpädagogischen Einrichtungen abzuleisten.
Auf die Vollzeitberufstätigkeit sind nach Satz 1 Nr. 1 bis zu einer Dauer von insgesamt höchstens 24 Monaten anzurechnen:
Bei Teilzeit verlängert sich die Dauer entsprechend.
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Die Zulassung zur Ausbildung ist bei dem Leiter der Fachschule für Sozialwesen (Fachrichtung Sozialpädagogik) schriftlich zu beantragen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
Ist die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber größer als die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.
Wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung die Mittlere Reife noch nicht erworben wurde oder Praktika, berufliche Ausbildungen und Tätigkeiten usw. noch nicht abgeschlossen sind, erfolgt die Aufnahme unter dem Vorbehalt, dass der jeweilige Abschluss bis zum Eintritt in die Ausbildung nachgewiesen wird.
Die Aufnahme ist nicht möglich, wenn der Bewerber oder die Bewerberin
Soweit freie Ausbildungsplätze zur Verfügung stehen, können Bewerberinnen und Bewerber in den zweiten Ausbildungsabschnitt aufgenommen werden, wenn sie die entsprechenden Aufnahmevoraussetzungen für die Fachschule für Sozialwesen erfüllen und sich einer Aufnahmeprüfung mit Erfolg unterzogen haben.
Für die Ausbildung an der Alice-Eleonoren-Schule wird kein Schulgeld erhoben. Lehr- und Lernmittel werden im Rahmen der vom Land Hessen zugewiesenen Mittel zur Verfügung gestellt.
Für persönliche Materialien, Literatur, Exkursionen, Papier, Hefte, Ordner, Projekte usw. sollte mit einem Betrag von ca. 25 Euro monatlich gerechnet werden.
Im ersten Ausbildungsabschnitt wird je eine Projektwoche mit außerschulischen Experten durchgeführt. Kostenbeitrag: 50 Euro.
Bei der Finanzplanung ist weiterhin zu berücksichtigen, dass während der Ausbildung eine Studienfahrt durchgeführt werden kann. Die Kosten können bis zu 350 Euro betragen.
Zur Finanzierung des Lebensunterhaltes können für den ersten und zweiten Ausbildungsabschnitt Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaföG/Meister BaföG) beim Amt für Ausbildungsförderung gestellt werden.
Informationen rund um das Bafög finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: https://www.bafög.de/antragstellung.
Weiterhin ist im Einzelfall eine Förderung der Ausbildung als berufliche Weiterbildung durch das Arbeitsamt möglich.
Das Berufspraktikum ist ein vergütungs- und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis. Für Ausbildungsstellen in öffentlicher Trägerschaft bemisst sich die Vergütung nach dem Tarifvertrag über die Regelungen der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten für Berufe des Sozial- und Erziehungsdienstes.
Da wir seit dem Schuljahr 2010/11 FKS AZWV-zertifiziert sind, können Sie ggfls. bei der Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine beantragen, die Sie bei uns einlösen können.
Die Akkredidierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) regelt die Anerkennung (Akkreditierung) von fachkundigen Stellen und die Zertifizierung von Bildungsträgern und Bildungsmaßnahmen.
Weiter Infos finden Sie unter folgendem Link zu den Bildungsgutscheinen.
Dr. Thomas Dick
thomas.dick@darmstadt.de
Sekretariat/Fachsschule für Sozialpädagogik:
Martinstraße 140
64285 Darmstadt
Tel.: 06151-48828
Fax: 06151-423993